Allgemeines zu Schlichterinnen/Schlichtern der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main:
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist anerkannte Gütestelle für die Durchführung des in Hessen seit dem 01. Juni 2001 vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens.
Bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann, besteht in folgenden Streitfällen die Pflicht, vorher ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen:
- Ansprüche aus § 906 BGB (Einwirkungen auf Grundstücke), § 910 BGB (Überwuchs), § 911 BGB (Hinüberfall), § 923 BGB (Grenzbaum)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten (Ansprüche aus dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz)
- Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind
sofern die Parteien jeweils in Hessen wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.
Klagen zu den Amtsgerichten können in diesen Fällen erst dann eingereicht werden, wenn bei einer anerkannten Gütestelle der Versuch unternommen worden ist, die Auseinandersetzung einvernehmlich beizulegen (Streitschlichtung).
Die Gütestelle und deren Schlichter helfen den Rechtssuchenden bei der Prüfung der Voraussetzungen, ob ein Schlichtungsverfahren zu führen ist und bei der Stellung des Antrages.
Schlichterinnen und Schlichter der Gütestelle sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den einzelnen Amtsgerichtsbezirken. Sie sind aus ihrer täglichen Praxis damit vertraut, komplexe Sachverhalte zu erfassen, Vergleichsvorschläge zu entwerfen und diese mit ihren rechtlichen Konsequenzen den Rechtssuchenden zu erläutern. Alle für die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main tätigen Schlichterinnen und Schlichter wurden mit den speziellen Verhandlungs- und Mediationstechniken in einem Schlichtungsverfahrens vertraut gemacht, um so im Interesse der Rechtssuchenden schnellstmöglich ein befriedigendes Ergebnis erzielen zu können. Sie führen das Verfahren nach der Schlichtungsordnung der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und den ihr zugrunde liegenden Rechtsvorschriften.
Ablauf eines Schlichtungsverfahrens bei der Gütestelle
Der Rechtssuchende erhält bei der Gütestelle ein Antragsformular. Das ausgefüllte Antragsformular wird dann von der Gütestelle an den nach dem Gesetz zuständigen Schlichter weitergeleitet. Insgesamt stehen derzeit mehr als 450 Schlichterinnen und Schlichter verteilt auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke zur Verfügung.
- Kennt der Rechtssuchende bereits einen als Schlichter tätigen Rechtsanwalt oder eine als Schlichterin tätige Rechtsanwältin der Gütestelle, kann er sich auch unmittelbar an diese wenden. Der Rechtssuchende kann die für die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main tätigen Schlichter am Logo erkennen.
- Liegt der Antrag bei der Schlichterin bzw. dem Schlichter vor, fordert sie bzw. er den Antragsteller zur Zahlung der Verfahrensgebühr von EUR 100,- zzgl. Mehrwertsteuer und anfallender Ladungskosten auf. Nach Eingang des Geldes setzt sie bzw. er einen Termin für die Schlichtungsverhandlung fest und lädt die Parteien. Der Antragsgegner erhält mit seiner Ladung eine Kopie des Antrages.
- Zu der Schlichtungsverhandlung müssen die Parteien persönlich erscheinen. Erscheint der Antragsteller nicht, ruht des Verfahren längstens für drei Monate, danach gilt der Antrag als zurückgenommen. Erscheint der Antragsgegner nicht, wird von der Gütestelle die Erfolglosigkeit der Schlichtung bescheinigt und der Antragsteller kann jetzt eine Klage bei Gericht einreichen. In beiden Fällen werden dem Antragsteller EUR 50,- der eingezahlten Verfahrenskosten erstattet.
- Findet die Schlichtungsverhandlung statt und kommt es zu einer Einigung, wird diese vom Schlichter protokolliert. Findet keine Einigung statt, erhält der Antragsteller nach Abschluß des Verfahrens von der Gütestelle eine Erfolglosigkeitsbescheinigung.
- Die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer verwahrt die Akte mit dem Protokoll über die Schlichtungsverhandlung nach Abschluß des Verfahrens über die gesamte gesetzliche Verwahrungszeit von 5 Jahren. In dieser Zeit können die Parteien auf Antrag jederzeit Ausfertigungen der getroffenen Vereinbarung sowie Abschriften der Erfolglosigkeitsbescheinigung erhalten.
Weitere Informationen, Adressen von Schlichtern in Ihrer Nähe und die Schlichtungsordnung erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main -> Gütestelle.
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