8. Januar 2022

Gesetzliche Pflicht seit 1.1.22: beA — besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA) ist die sichere elektro­nische Kommu­ni­kation von Rechts­an­wälten mit den Justiz­be­hörden (Gerichten) und auch unter­ein­ander. Hierzu wird eine besondere Verschlüs­se­lungs­technik unter Nutzung spezi­eller Signa­tur­karten verwendet.

Jeder in Deutschland zugelassene Rechts­anwalt / Rechts­an­wältin verfügt über ein beson­deres elektro­ni­sches Anwalts­postfach (beA).

Seit Januar 2018
erhalten Rechts­an­wälte, die ihr beA-System schon aktiviert haben (sog. Erstre­gis­trierung), über dieses System Zustel­lungen durch die Gerichte, die sog. passive Nutzungs­pflicht.

Seit dem 1. Januar 2022
gilt die sog. aktive Nutzungs­pflicht. Die Kommu­ni­kation mit den Gerichten ist über diesen Weg verpflichtend. Die Benutzung dieses Systems (beson­deres elektro­ni­sches Anwalts­postfach (beA)) ist also gesetzlich (§ 130d ZPO, § 55d VwGO) und berufs­rechtlich (§ 31a BRAO) vorge­schrieben.

Unter Kommu­ni­kation mit den Gerichten wird beispiels­weise die Klage­er­hebung und die Einlegung des Rechts­mittels verstanden, eigentlich ist jeder Antrag, jede Erklärung und jeder Schriftsatz an das Gericht elektro­nisch zu übermitteln.
Über den alther­ge­brachten Weg Papierform in Briefpost oder als Telefax darf es bei Gericht nicht mehr einge­reicht werden. Dieser Weg ist nunmehr wegen fehlender Form unzulässig und macht einen Antrag oder eine Erklärung unwirksam. Es soll nur noch möglich sein, wenn einmal die Technik versage.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie auf den Webseiten der Bundes­rechts­an­walts­kammer.

Längst noch nicht alle der in Deutschland zugelas­senen Rechts­an­wälte haben ihr beson­deres elektro­ni­sches Anwalts­postfach schon aktiviert.

else.schwarz Rechts­an­wälte Partner­schaft, Kanzlei für Beamten­recht und Bildungs­recht, haben das besondere elektro­nische Postfach bereits vor Jahren aktiviert und senden und empfangen deshalb seit Jahren über beA.

Diese jahre­langen Erfah­rungen mit beA kommen unseren Mandanten zugute. Fragen Sie nach, wir geben Ihnen gerne nähere Auskünfte dazu.