Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!
Wir halten nichts von vorgefertigten Formularen und „Arbeit von der Stange”. Das wollen Sie, unsere Kunden, auch nicht. Sie erhalten Handarbeit vom Rechtsanwalt Ihrer Wahl: Schriftsätze werden im Wesentlichen von Menschen verfasst und in geeigneten Fällen lediglich von KI unterstützt. Zudem profitieren Sie von zwei Jahrzehnten Erfahrung.
Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechtsschutzversicherungen.
Ihre Kosten
Wir werden ausnahmslos auf Grundlage einer Stundensatzvereinbarung tätig und stellen in Rechnung einen
Stundensatz in Höhe von 357,00 € (300,00 € netto)
für Rechtsberatung, Widerspruch, Klage, Eilrechtsschutz, Rechtsmittel, Disziplinarsache in allen unseren Rechtsgebieten.
Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!
Auch wenn Rechtsschutzversicherungen (oder auch Gewerkschaften) gerne formulieren, dass sie aufgrund einer getroffenen Stundensatzvereinbarung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG 2025).
Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich also in aller Regel an der Rechnung.
Der von der Rechtsschutzversicherung (oder der Gewerkschaft) gezahlte Anteil ist geringer als der von uns in Rechnung gestellte Betrag. Unsere Anwaltsrechnung wird dann zwischen Mandant und Rechtsschutzversicherung aufgeteilt. Der Mandant übernimmt also einen (großen) Teil der Rechnung selbst.

