Wann und wie erfahre ich, welche Schule mein Kind besuchen kann?

In vielen Orten erhalten die Familien schon etwa Mitte Mai Post. In Frankfurt liegt meist erst gegen Ende Mai etwas im Briefkasten.

In Wiesbaden hat die gewünschte und gewählte weiterführende Schule zwar nicht geschrieben, dafür aber eine nicht gewählte und Ihnen vielleicht völlig unbekannte Schule, die Ihnen die Aufnahme Ihres Kindes erklärt.

In Frankfurt hingegen haben Ihnen beide Wunschschulen eine Absage geschrieben – sogar mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Was kann ich tun, wenn die Wunschschule abgesagt hat?

Wenn es mit dem Schulplatz 2023 doch nicht geklappt hat, stehen neben dem Widerspruch und der sogenannten Schulplatzklage weitere Möglichkeiten zur Verfügung.

Was ist eine Schulplatzklage?

Bei der sogenannten Schulplatzklage handelt es sich nicht um eine Klage im eigentlichen Sinne, sondern um ein Eilrechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht, also den Verwaltungsgerichten Wiesbaden, Frankfurt, Gießen oder Kassel. Die Schulplatzklage ist also nicht wörtlich zu verstehen.

Zuvor sollte jedoch ein Widerspruchsverfahren beim Schulamt eingeleitet werden.

Wie lange dauert die Schulplatzklage?

Beide Verfahren – zunächst Widerspruch beim Schulamt und dann ggf. Eilrechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten – laufen in den Sommerferien in etwa parallel.

Lesen Sie hier weiter. Die Artikel sind aus den letzten Jahren, zeigen aber die Probleme auch heute noch gut auf.

Kontaktformular