Kosten
Über Geld spricht man nicht? Doch, wir tun es!
Wir halten nichts von vorgefertigten Formularen und „Arbeit von der Stange“. Unsere Kunden (Mandanten) wollen das auch nicht. Sie bekommen vom Anwalt ihrer Wahl Handarbeit – Schriftsätze werden von Menschen geschrieben, nicht von KI – und fast zwei Jahrzehnte Erfahrung – „Chefarztbehandlung“ eben.
Sprechen wir jetzt hier über Geld. Und gleich danach über Rechtsschutzversicherungen.
Wir stellen in Rechnung einen
Stundensatz in Höhe von 320 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (268,91 Euro netto) und einschließlich Auslagen für Rechtsberatung, Widerspruch, Klage, Eilrechtsschutz, Rechtsmittel, Disziplinarsache.
Bezahlt die Rechtsschutzversicherung? Nur teilweise!
Auch wenn Rechtsschutzversicherungen (oder auch Gewerkschaften) gerne formulieren, dass sie aufgrund einer getroffenen Stundensatzvereinbarung keine Kosten übernehmen, tragen sie zumindest die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), beteiligen sich also an der Rechnung.
Der von der Rechtsschutzversicherung (oder der Gewerkschaft) auf die Rechnung gezahlte Zuschuss ist geringer als der von uns in Rechnung gestellte Betrag.
Einen Teil zahlt der Mandant immer selbst. Unsere Anwaltsrechnung wird dann gewissermaßen zwischen dem Mandanten und der Rechtsschutzversicherung „geteilt“.