#beamtenkanzlei

Beamtinnen und Beamte haben ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht“ zu erfüllen. So steht es im Beamtenstatusgesetz. Doch was ist „gerecht“? Vor allem, wenn es um das eigene Dienstverhältnis geht?

Auch Beamte stehen immer wieder vor der Situation, dass sie mit Entscheidungen ihres Dienstherren nicht einverstanden sind. In solchen Fällen stehen wir Ihnen im Beamtenrecht, Dienstunfallrecht und Disziplinarrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Sie und Ihre Interessen. Gewerkschafts-, Verbands- oder sonstige politische Interessen spielen bei unserer Arbeit für Sie keine Rolle.

Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.

Michael A. Else
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Beamtenrecht, öffentliches Dienstrecht

Seit vielen Jahren beraten und betreuen wir, else.schwarz Rechtsanwälte, Bundesbeamte, Landesbeamte und Kommunalbeamte sowie Hochschulpersonal und Richter. 
 
Ob Fragen zu Ausbildung oder Dienstverhältnis, zu Beförderung, Dienstfähigkeit oder in Disziplinarangelegenheiten – wir schauen uns Ihr Problem genau an. Dabei betrachten wir jeden Sachverhalt individuell und wägen jedes Verhalten auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Ihre Laufbahn sorgfältig ab.
 
Klassische anwaltliche Vertretung und förmliche Verfahren sind im Beamtenrecht oft nur Mittel zweiter Wahl. Wir bieten Ihnen daher neben diskreten Informations- und Beratungsgesprächen auch die Möglichkeit, für Sie im Hintergrund tätig zu werden. So bleiben Sie handlungsfähig. Wir verfassen für Sie Schreiben, prüfen von Ihnen verfasste Stellungnahmen, coachen Sie vor anstehenden Dienstgesprächen oder einem Termin beim Amtsarzt – ohne selbst gegenüber dem Dienstherrn in Erscheinung zu treten. Wir nennen das ‚Ghostwriting‘.
 
Selbstverständlich vertreten wir Sie aber auch in behördlichen Antrags- oder Widerspruchsverfahren sowie in Gerichtsverfahren wie Klage-, Rechtsmittel- oder Eilrechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Disziplinargerichten. Als Rechtsanwälte für Beamtenrecht vertreten wir Beamtinnen und Beamte in der ersten Instanz in der Regel vor unseren Heimatgerichten (in Hessen vor den Verwaltungsgerichten Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt, Gießen, Kassel; in Rheinland-Pfalz vor den Verwaltungsgerichten Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße; in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe), aber auch in Rechtsmittelverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten wie dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel, dem OVG Koblenz (Rheinland-Pfalz) und dem VGH Mannheim (Baden-Württemberg).

Jedes Beamtenverhältnis beginnt mit einer Ausbildung und dem Eintritt in eine Laufbahn. Prüfung, Bewährung, Krankheit: Nicht immer läuft alles glatt.

Bildung und Beruf –
Die besten Chancen für eine gute Zukunft.

Sibylle Schwarz, Rechtsanwältin

Das für alle Beamte in Deutschland geltende Beamtenstatusgesetz – BeamtStG – ermöglicht uns grundsätzlich eine bundesweite Tätigkeit in allen Bundesländern.

Eine Tätigkeit über größere Entfernungen ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, da die Wahrnehmung von Terminen vor Ort beispielsweise für Dienstbesprechungen oder Akteneinsichten nur schwer möglich sein wird.

Aufgrund der zentralen Lage unserer Kanzlei im Rhein-Main-Gebiet werden wir am häufigsten von Beamtinnen und Beamten aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern kontaktiert.

Aber auch Beschäftigte aus anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder aus der Bundeshauptstadt Berlin nutzen unsere Expertise als Rechtsanwälte für Beamtenrecht. Im Zeitalter von Telefonberatung, Videokonferenzen und digitaler Kommunikation stellt dies kein Problem dar, viele unserer Mandantinnen und Mandanten haben wir noch nie persönlich gesehen.

 

Gemäß § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unterliegen Rechtsanwälte der Verschwiegenheitspflicht, so dass Sie uns in Ihrer Angelegenheit umfassend informieren können, ohne dabei gegen Ihre beamtenrechtlichen Pflichten zu verstoßen.

„1. In Disziplinarverfahren und beamtenrechtlichen Verfahren erfolgen Mitteilungen der Beamten an die damit befassten Gerichte ‚im dienstlichen Verkehr‘. Sie unterliegen daher nicht der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, es sei denn, es läge ein besonderes Schweigegebot vor oder die Rechte Dritter würden verletzt.

 

2. Ein Beamter darf seinem Verteidiger oder Prozeßbevollmächtigten, der ebenso wie die Gerichte einer beruflichen Schweigepflicht unterliegt, die Informationen geben, die lediglich dem allgemeinen Schweigegebot unterliegen, wenn nicht eine Verteidigung im Disziplinarverfahren oder eine angemessene Vertretung in beamtenrechtlichen Verfahren gegenstandslos werden soll. Dies folgt aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.“

 

(Leitsatz Bundesdisziplinargericht BDiG, Az. IX BK 9/91)

 Unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, darunter besonders häufig

  • Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, aber auch Lehreinnen und Lehrer in Abordnung an Privatschulen
  • Vollzugsbeamte aller Art, Polizeibeamte der Landespolizei oder Bundespolizei und des Justizvollzugs, sowie Kriminalbeamte
  • Angehörige der Finanzverwaltung, Finanzbeamte oder der Steuerfahndung
  • Verwaltungsbeamte aus Ämtern und Behörden der Landesverwaltung oder der kommunalen Körperschaften, Dienstordnungs-Angestellte (DO-Angestellte)
  • Hochschulpersonal, darunter überwiegend wissenschaftliches Personal wie Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren oder die Hochschulverwaltung
  • Beamte der ehemaligen Staatsunternehmen Post, Telekom (Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, BAnstPT) und Deutsche Bahn (Bundeseisenbahnvermögen, BEV)
  • Menschen, die gerne in den öffentlichen Dienst eintreten möchten, Anwärterinnen und Anwärter für eine Ausbildung oder einen Vorbereitungsdienst
  • Ministerialbeamte, politische Beamte, kommunale Wahlbeamte, Beamte auf Zeit, wie Spitzenbeamte oder Bürgermeister

Als eine der wenigen Kanzleien für Beamtenrecht steht unsere Arbeit auch für Dienstherren offen. So arbeiten wir vereinzelt als externe Berater für Personalverwaltungen oder als Prozessvertreter.

Daneben bildet auch die Vertretung von Personalvertretungen unterschiedlicher Stufen (örtlicher Personalrat bis zu Hauptpersonalräten) in personalvertretungsrechtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

 

Einzelne Tätigkeitsbereiche

Beamtenrecht

Ausbildung und Laufbahn

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter), Referendare, Laufbahnausbildung, Vorbereitungsdienst, Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, Gleichwertigkeit von Ausbildung, Prüfungsrecht, Abschluss, Rückforderung zuviel gezahlter (Anwärter-) Bezüge; Aufstiegsverfahren; Laufbahnbefähigung durch Anerkennung; Anerkennung von Vorbildung, Ausbildung, Prüfungsleistung, Abschluss aus anderen Bundesländern oder Staaten

Begründung des Dienstverhältnisses

Bewerbung, Personalauswahlverfahren (Assessment Center), Einstellung, Ernennung zum Beamten, Beamte auf Probe, Probebeamte, Verlängerung der Probezeit, Bewährung, Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

Änderungen im Status

Umwandlung, Lebenszeitverbeamtung, Beförderung, Zurückstufung, Laufbahnwechsel, Aufstieg (Regel-, Schnell-, Bewährungsaufstieg), In-Sich-Beurlaubung von Beamten (Insichbeurlaubung) ‚Entfristung‘

Änderungen funktionell

Versetzung, Umsetzung, Abordnung – auf eigenen Wunsch oder aus dienstlichen Gründen, Zuweisung, Bewerbungsverfahren, Härtefallverfahren

Krankheit, Dienstfähigkeit, Pflicht zur Gesundhaltung

Anordnung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit, Prüfung der dienstlichen Verwendung, Untersuchungen durch den Amtsarzt / Polizeiarzt, Polizeivollzugsdienstfähigkeit gemäß PDV300, Anordnung von Behandlungen und Therapien, u.a. stationärer Aufenthalt in Kliniken, Begutachtung, Begutachtung durch externe Gutachter, begrenzte Dienstfähigkeit / Teildienstfähigkeit, Polizeidienstunfähigkeit (PDU), anderweitige Verwendung, (vorläufiger) Ruhestand aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit

Beendigung des Beamtenverhältnisses

Eintritt in den Ruhestand: aufgrund Dienstunfähigkeit, aufgrund Erreichens der Regelaltersgrenze oder Ende des Beamtenverhältnisses auf Zeit (Wahlbeamte, politische Beamte), Vorruhestand bzw. Altersteilzeit, Verfahren zur Untersuchung der Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit, andere Beendigungsgründe etwa Entlassung, Entlassung auf eigenen Antrag, Verlust der Beamtenrechte

andere Situationen im Dienstverhältnis

Konkurrentensituationen (Konkurrentenklage), Überprüfung dienstlicher Beurteilungen, Hilfestellung bei dienstlichen Stellungnahmen, Sonderurlaub, ‚Mobbing‘-Situationen, Wechsel Dienstherr, Ländertauschverfahren, Freigaben, Übernahme in das Beamtenverhältnis aus dem Angestelltenverhältnis; auch arbeitsrechtliche Konkurrentenklage vor dem Arbeitsgericht bei Beteilugung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte)

Recht der sonstigen Amtsträger

öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis beispielsweise für Minister, Staatssekretäre, Leitungspositionen; Vertragsgestaltung, auch Besoldung, Versorgung, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; politische Beamtenverhältnisse

Disziplinarrecht

Beratung und Vertretung in Disziplinarverfahren

Disziplinarrecht der Bundesbeamten nach dem Bundesdisziplinargesetz und der Landesbeamten nach den Landesdisziplinargesetzen, Coaching im Fall von Dienstaufsichtsbeschwerden, Vorbereitung von Stellungnahmen

Vertretung bei Disziplinarklagen

vor den Kammern für Disziplinarsachen der Verwaltungsgerichte, ua. hessisches Verwaltungsgericht Wiesbaden als zentrale Kammer für Disziplinarsachen für ganz Hessen; Verwaltungsgericht Trier, Ausübung Disziplinargerichtsbarkeit für ganz Rheinland-Pfalz; Disziplinarsenate der Oberverwaltungsgerichte OVG Koblenz (Rheinland-Pfalz), VGH Mannheim (Baden-Württemberg) und Senat für Disziplinarsachen vor dem VGH Kassel (Hessen)

Begleitung während behördlicher Ermittlungsverfahren

Betreuung bei Dienstenthebung / Suspendierung oder bei Verbot der Führung der Amtsgeschäfte, (Eilrechtsschutz bei) Einbehaltung / Kürzung der Dienstbezüge, Anregung der Einleitung von Disziplinarverfahren (auch Selbstanzeige)

Zusammentreffen mit Strafverfahren

Manchmal kommt es vor, dass strafrechtlich relevantes Handeln ein Disziplinarverfahren nach sich zieht oder im Rahmen von (Vor-) Ermittlungsverfahren die Vorgänge zunächst der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden. In diesen Konstellationen ist eine enge Zusammenarbeit mit strafrechtlich versierten Kollegen ratsam, um zu Ihrem Vorteil eine abgestimmte Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ anbieten zu können. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu unserem Netzwerk her.

Dienstunfall, Unfallfürsorge

Der Weg zur Anerkennung eines Dienstunfalls und seiner Folgen kann lang und steinig sein. Dabei sind die möglichen Auswirkungen über den dienstlichen Bereich hinaus weitreichend. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Es geht um:

Anerkennung des Unfallereignisses als Dienstunfall, Anerkennung der Dienstunfallfolgen, Dienstunfallmeldung und Untersuchungsverfahren mit Begutachtungen, Kostenerstattungen der Unfallfürsorge, (erhöhtes) Unfallruhegehalt bei Kausalität; Feststellung Grad der Erwerbsminderung (MdE) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) mit Unfallgeld als Entschädigung.

Besoldungs- und Versorgungsrecht
  • Alimentation, Bezüge, Beamtenbesoldung, (Alters-)Versorgung,
  • Arbeitszeit, Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit, Altersteilzeit,
  • Zuordnung Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen,
  • Mehrarbeitsvergütung,
  • Berechnung und Festsetzung der Ruhebezüge / der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten,
  • Nebentätigkeit, Rückforderung überzahlter Dienstbezüge, Fernbleiben vom Dienst
Personalvetretungsrecht
  • Beratung von Personalräten und Personalvertretungen zur Unterstützung der Meinungsbildung und zur Durchsetzung von Personalratsrechten,
  • rechtliche Überprüfung von Entscheidungen der Dienststelle,
  • Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Verwaltungsgerichten zur Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden Befugnisse und Rechte
Dienstleistungen für Dienstherren

Manchmal benötigt auch der Diensterr Unterstützung von externen Fachleuten, sei es für eine Unterstützung der eigenen Meinungsbildung, Unterstützung der Personalverwaltung, zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren oder in heiklen Angelegenheiten.

Sprechen Sie uns gerne an.

 

else.schwarz Rechtsanwälte

„Damit der Dienstweg nicht zur Sackgasse wird.“

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