Rechtsanwälte.

Michael A. Else

Michael A. Else

Rechts­anwalt
Fachanwalt für Verwal­tungs­recht

Sibylle Schwarz

Sibylle Schwarz

Rechts­an­wältin
.

Rechtsanwälte.

 

Michael A. Else

Seit vielen Jahren konzen­triert sich Rechts­anwalt Michael A. Else vorwiegend auf die Beratung und Vertretung von Beamtinnen und Beamten in sämtlichen Belangen ihres Dienst­ver­hält­nisses. Als spezia­li­sierte “Beamten­kanzlei” steht er Kommunal‑, Landes‑, Bundes- und Minis­te­ri­al­be­amten sowie Perso­nal­ver­tre­tungen und Dienst­herren auf verschie­denen Verwal­tungs­ebenen zur Seite. Die Schwer­punkte seiner Tätigkeit liegen dabei im Beamten­recht, Diszi­pli­nar­recht, Recht der (Dienst-) Unfall­für­sorge sowie im Perso­nal­ver­tre­tungs­recht.

Tatsächlich beschäftigt er sich auch mit dem Weinrecht. Als Fachanwalt für Verwal­tungs­recht widmet er sich insbe­sondere den öffentlich-recht­lichen Aspekten des Weinrechts. Seine Heran­ge­hens­weise an das Weinrecht erfolgt aus verschie­denen Perspek­tiven – aus der Warte des Rechts­an­walts, des Fachautors, durch publi­zis­tische Beiträge, durch Erfah­rungen aus der Praxis und durch ehren­amt­liches Engagement.

Sibylle Schwarz

Mit 20 Jahren Berufs­er­fahrung im Jahr 2024 verfügt Rechts­an­wältin Sibylle Schwarz über fundiertes Fachwissen im Bereich des Beamten­rechts und des Bildungs­rechts.

Sie befasst sich mit Rechts­fragen des Schul- und Hochschul­be­triebs sowie der Ausbildung und des Studiums im öffent­lichen Dienst.

Rechts­an­wältin Schwarz ist ausge­wiesene Expertin für Rechts­an­ge­le­gen­heiten rund um Kinder­garten, Schule, Hochschule, Berufs­bildung, öffent­liche Dienst und (Abschluss-) Prüfungen.

Sie begleitet ihre Mandanten profes­sionell durch die gesamte Bildungszeit bis zum Eintritt in das Berufs­leben und unter­stützt sie auch im Bewäl­tigen von Heraus­for­de­rungen wie Krankheit oder Behin­derung.